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   BFH, 17.04.2007 - IX R 44/05   

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https://dejure.org/2007,16325
BFH, 17.04.2007 - IX R 44/05 (https://dejure.org/2007,16325)
BFH, Entscheidung vom 17.04.2007 - IX R 44/05 (https://dejure.org/2007,16325)
BFH, Entscheidung vom 17. April 2007 - IX R 44/05 (https://dejure.org/2007,16325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EigZulG § 1; ; EigZulG § ... 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 4; ; EigZulG § 8 Satz 1; ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 2; ; EigZulG § 9 Abs. 6 Satz 1; ; EStDV § 7 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 554 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Zur beibehaltenen Zuordnungsentscheidung übernommener Verbindlichkeiten zum Privatvermögen bei Hofübergabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit einer niedrigeren Bemessungsgrundlage bei der Festsetzung des Fördergrundbetrags einer Eigenheimzulage; Anspruch auf Eigenheimzulage für die entgeltliche Anschaffung einer Wohnung in einem im Inland belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haus; ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 9 Abs 2 S 2, EigZulG § 8 S 1
    Bemessungsgrundlage; Eigenheimzulage; Hofübergabe; Schuldübernahme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1834
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 17.04.2007 - IX R 44/05
    Übernimmt der Erwerber im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge Verbindlichkeiten des Veräußerers, so liegen in steuerrechtlicher Beurteilung grundsätzlich Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts vor (vgl. zum Begriff der Anschaffungskosten § 255 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs), und zwar unabhängig davon, ob das Wirtschaftsgut im Übrigen unentgeltlich übertragen wird (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 3. b).

    Der Trennung der Vermögen entspricht es dabei grundsätzlich, die von den Vertragsparteien ausdrücklich beibehaltene Zuordnungsentscheidung des übernommenen Darlehens zum Privatvermögen der Ermittlung der Anschaffungskosten für Zwecke der Eigenheimzulage gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 EigZulG i.V.m. § 8 Satz 1 EigZulG zugrunde zu legen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 3. b; BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1634).

    Es macht eigenheimzulagenrechtlich keinen Unterschied, ob der Vermögensempfänger den zur Ablösung der Verpflichtung erforderlichen Betrag an den Übergeber zahlt oder ob er die Verpflichtung vom Übergeber übernimmt (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, a.a.O.).

    Die dem Betriebsvermögen zuzuordnenden Verbindlichkeiten bleiben bei der Ermittlung der Anschaffungskosten der Wohnung außer Ansatz, da der Übernehmer an die Buchwerte der negativen Wirtschaftsgüter des Betriebes seines Vorgängers gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1997 gebunden ist (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 3. b); BFH-Urteil vom 8. November 1990 IV R 73/87, BFHE 163, 334, BStBl II 1991, 450).

  • BFH, 18.01.2006 - IX R 34/05

    Teilentgeltliche Übertragung: Bindungswirkung der Kaufpreisaufteilung für FA

    Auszug aus BFH, 17.04.2007 - IX R 44/05
    Für die steuerliche Beurteilung kommt es dabei allein darauf an, dass die Wohnung --wie vom FG für den Senat bindend festgestellt (§ 118 Abs. 2 FGO)-- zum Privatvermögen und nicht zum ebenfalls übertragenen landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2006 IX R 34/05, BFH/NV 2006, 1634, unter II. 1., m.w.N., und in BFH/NV 2007, 313, unter II. 2.).

    Eine derartige Zusammensetzung des übertragenen Vermögens erfordert es, die übernommenen Verbindlichkeiten auf die unterschiedlichen Wirtschaftsgüter aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1634).

    Der Trennung der Vermögen entspricht es dabei grundsätzlich, die von den Vertragsparteien ausdrücklich beibehaltene Zuordnungsentscheidung des übernommenen Darlehens zum Privatvermögen der Ermittlung der Anschaffungskosten für Zwecke der Eigenheimzulage gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 EigZulG i.V.m. § 8 Satz 1 EigZulG zugrunde zu legen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 3. b; BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1634).

  • BFH, 06.09.2006 - IX R 25/06

    Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer vorweggenommenen (Hof-)Erbfolge

    Auszug aus BFH, 17.04.2007 - IX R 44/05
    Dem Erwerber entstehen durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704; vom 6. September 2006 IX R 25/06, BFH/NV 2007, 313, m.w.N.).

    Für die steuerliche Beurteilung kommt es dabei allein darauf an, dass die Wohnung --wie vom FG für den Senat bindend festgestellt (§ 118 Abs. 2 FGO)-- zum Privatvermögen und nicht zum ebenfalls übertragenen landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2006 IX R 34/05, BFH/NV 2006, 1634, unter II. 1., m.w.N., und in BFH/NV 2007, 313, unter II. 2.).

  • BFH, 24.03.1993 - X R 25/91

    Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus BFH, 17.04.2007 - IX R 44/05
    Dem Erwerber entstehen durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704; vom 6. September 2006 IX R 25/06, BFH/NV 2007, 313, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.1994 - IX R 6/91

    1. Bezeichnung der Steuerschuld im Änderungsbescheid durch Bezugnahme auf Urteil

    Auszug aus BFH, 17.04.2007 - IX R 44/05
    Das Begehren des Klägers muss als Anschlussrevision gewertet werden, denn er hat sich nicht mit dem Antrag begnügt, die Revision des FA zurückzuweisen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 1994 IX R 6/91, BFHE 174, 4, BStBl II 1994, 599, unter 2.).
  • BFH, 08.11.1990 - IV R 73/87

    Betriebsübertragung entgeltlich, soweit außerbetriebliche Verbindlichkeiten

    Auszug aus BFH, 17.04.2007 - IX R 44/05
    Die dem Betriebsvermögen zuzuordnenden Verbindlichkeiten bleiben bei der Ermittlung der Anschaffungskosten der Wohnung außer Ansatz, da der Übernehmer an die Buchwerte der negativen Wirtschaftsgüter des Betriebes seines Vorgängers gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1997 gebunden ist (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 3. b); BFH-Urteil vom 8. November 1990 IV R 73/87, BFHE 163, 334, BStBl II 1991, 450).
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